Mit einem Nutzungs­dauergutachten Steuern sparen und Rendite steigern.

Erhöhe die Rendite deiner Immobilie und spare als Vermieter Steuern – mit einem professionellen Restnutzungsdauergutachten.

 *Bedingungen für die Inanspruchnahme der Garantie finden Sie in den FAQs

Dein AfA-Sparpotenzial berechnen.

Jahre:
12 Jahre entspricht 4,2 % Abschreibung 50 Jahre
€:
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Wähle den für deine Immobilie geltenden Satz. Im Zweifel bitte steuerlich prüfen lassen.
Bisherige AfA · 2 % 6.000 €
Neue AfA · 4,2 % 12.500 €
Geschätzte Steuerersparnis pro Jahr 2.730 € ≈ 27.300 € in zehn Jahren
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Unverbindliche Modellrechnung auf Basis deiner Angaben. Maßgeblich ist das Gutachten des zertifizierten Sachverständigen. Eine steuerliche Beratung findet nicht statt.

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Wie hoch ist die mögliche Restnutzungsdauer deiner Immobilie?

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1.500+ Gutachten jährlich

Deutschlandweit

DIN EN ISO/IEC 17024

Zertifizierte Sachverständige

Faire Preise

Gutachten ab 799 € inkl. MwSt.

Bundesweit

Ortstermine durch Sachverständige

So funktioniert's

Von der ersten Einschätzung bis zum fertigen Gutachten.
01

Bestellvorgang

Erfasse die wichtigsten Daten zu deiner Immobilie und stelle die benötigten Unterlagen anschließend sicher bereit.

02

Gutachtenerstellung

Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erstellen dein individuelles Gutachten.

03

Weiterleitung an dein Finanzamt

Zusätzlich erhältst du ein Muster-Anschreiben eines Steuerberaters, das die Rechtsgrundlagen für das Finanzamt erläutert.

Transparente Preise

Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus und Mehrfamilienhaus.
Kostenlose Ersteinschätzung 0 EUR

Eigentumswohnung

799 €
inkl. MwSt.

+ 300,00 € Ortsbesichtigung

= 1.099,00 €

Gesamtpreis inkl. MwSt.

Einfamilienhaus,
Zweifamilienhaus

849 €
inkl. MwSt.

+ 300,00 € Ortsbesichtigung

= 1.249,00 €

Gesamtpreis inkl. MwSt.

Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbeeinheit

949 €
inkl. MwSt.

+ 350,00 € Ortsbesichtigung

= 1.299,00 €

Gesamtpreis inkl. MwSt.
Ab 5 Gutachten: 10 % Rabatt auf jedes weitere bestellte Gutachten bei Bestellung innerhalb von 3 Monaten; kein Rabatt auf Ortsbesichtigungen.

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Lass dich jetzt von einem unserer Experten individuell beraten. Kostenlos und unverbindlich.

Darum immoabschreibung.de

Das Komplettpaket rund um das Restnutzungsdauergutachten – klar, digital und nachvollziehbar.

Zertifizierte Sachverständige

Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 über DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstellen.

Sichere Unterlagenbereitstellung

Unterlagen können nach Bestellung über einen sicheren Upload-Prozess bereitgestellt werden.

Bundesweit

Digitale Abwicklung sowie bundesweite Ortsbesichtigungen.

Support bei Rückfragen

Unterstützung bei Fragen oder Rückmeldungen des Finanzamts.

Schnelle Bearbeitung

Transparenter digitaler Prozess und elektronische Bereitstellung.

Begleitschreiben

Zum Gutachten gehört ein von einem Steuerberater erstelltes Muster-Anschreiben für das Finanzamt.

Kundenzufriedenheit

Ausgewählte Stimmen, die bereits auf der aktuellen Seite verwendet werden.
Adrian Skwierawski
Kunde
„Anfangs war ich etwas skeptisch. Nachdem ich die Gerichtsurteile selbst gelesen habe, habe ich meine Meinung geändert. Vor allem durch das mitgelieferte Anschreiben des Steuerberaters habe ich mich beim Erstellen meiner Steuererklärung viel sicherer gefühlt.“
Dennis Ulrich
Kunde
„Dank dem Service von Immoabschreibung.de spare ich mit meinem Mehrfamilienhaus jetzt ca. 15.000 € pro Jahr.“
Stella Storck
Kunde
„Die schnelle, unkomplizierte Bearbeitung und die fachkundigen Antworten der Mitarbeiter waren super. Mein Steuerberater hat das Gutachten für gut befunden.“

Rechtssicher auf aktueller Grundlage.

§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

Gesetzliche Grundlage zur individuellen Restnutzungsdauer.

Bundesfinanzhof

Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Möglichkeit einer kürzeren Restnutzungsdauer.

Häufige Fragen

Profitieren kann der Eigentümer (Vermieter), da er jährlich einen höheren AfA-Satz für die Anschaffungskosten des Gebäudes geltend machen kann. Z.B. statt eines jährlichen AfA-Satzes von 2% über 50 Jahre, kann der Vermieter bei einer entsprechend nachgewiesenen kürzeren Nutzungsdauer z.B. von 25 Jahren jährlich 4% (über diese 25 Jahre) abschreiben. In Summe ist das Ergebnis das Gleiche: Als Eigentümer ist man früher bzw. schneller liquide, um weiter zu investieren bzw. -falls man das Objekt nach 10 Jahren wieder verkaufen sollte - könnte man einen größeren steuerlichen Vorteil geltend machen.

Hinweis: Sollte der Kauf der Immobilie bereits einige Jahre zurückliegen, ist es möglich, dass der steuerliche Vorteil geringer ist, da bereits ein Teil des Gebäudewertes abgeschrieben ist. Konkrete, auf Ihre individuelle Fallkonstellation bezogene Informationen kann Ihnen Ihr Steuerberater geben.

Die Restnutzungsdauer (auch „Nutzungsdauer“) bezeichnet gemäß § 4 ImmoWertV die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie ist insbesondere abhängig von dem Baujahr bzw. dem Jahr einer Kernsanierung, dem Gebäudestandard, durchgeführten Modernisierungen und unterlassenen Instandhaltungen.

Da es sich bei der Ermittlung der Restnutzungsdauer um eine reine Prognose handelt, gibt es auch unterschiedliche Modelle. Es wird zudem zwischen der technischen, der wirtschaftlichen und der rechtlichen Restnutzungsdauer bzw. Nutzungsdauer unterschieden. Grundsätzlich ermittelt sich die Restnutzungsdauer aus dem Differenzbetrag von der objektartspezifischen Gesamtnutzungsdauer und dem Gebäudealter. Eine Kernsanierung, durchgeführte Modernisierungen oder unterlassene Instandhaltungen haben i.d.R. jedoch eine Modifizierung der Restnutzungsdauer zur Folge.

Ja, unsere Gutachter sind DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert (Voraussetzung, damit die Gutachten auch anerkannt werden)

Die Gesamtnutzungsdauer bezeichnet gemäß § 4 Abs. 3 ImmoWertV die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung vom Baujahr an gerechnet üblicherweise wirtschaftlich genutzt werden kann. Diese ist abhängig von der Gebäudeart und dem Gebäudestandard. Objekte mit einem geringeren Standard haben i.d.R. eine geringere (Gesamt-)Nutzungsdauer.

Gemäß § 7 Abs. 4 EStG nimmt das Finanzamt je nach ursprünglichem Baujahr der Immobilie eine bestimmte (Rest-)Nutzungsdauer an, über die jährlich ein bestimmter Prozentsatz der Gebäudeanschaffungskosten ab dem Kaufzeitpunkt steuerlich abgeschrieben werden können. Über den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen (Rest-)Nutzungsdauer kann der AfA-Abschreibungssatz entsprechend erhöht werden, so dass jährlich ein höherer Betrag steuerlich abgesetzt werden kann und damit Steuern gespart werden können.

Ja, die Kosten für das Gutachten zum Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Fragen und Antworten rund um das Thema Objektbesichtigung

Es geht ganz schnell: Der Ortstermin wird nur rund 30-40 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen. Das ist unser Erfahrungswert aus vielen tausend Objektbesichtigungen im Jahr. Im Einzelfall kann es etwas länger dauern – oder auch schneller gehen. Durch eine gute Vorbereitung können Sie entscheidend zu einer zügigen Durchfüh-rung des Ortstermins beitragen. Lesen Sie dazu bitte den Absatz „Prozessablauf bei der Objektbesichtigung“, Punkt 3.

Einer unserer über 200 zertifizierter Sachverständigen vor Ort. Immoabschreibung verfügt über eines der größten Netzwerke für Immobilienbewertungen in ganz Deutschland. Unsere Sachverständigen wurden von den durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stellen zertifiziert und erfüllen demnach alle Anforderungen, die die Finanzverwaltung an Sachverständige zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer stellt. Alle Sachverständigen führen einen gültigen Ausweis mit Lichtbild und Prü-fungsnummer mit sich und werden sich zu Beginn des Gesprächs ausweisen.

Wir haben einen Ortstermin für die gemeinsame Innen- und Außenbesichtigung für die Erstellung eines Nutzungsdauergutachtens mit Ihnen vereinbart. Dabei erfassen wir das Objekt nach relevanten Merkmalen und dokumentieren diese umfassend. 

Unsere Sachverständigen nehmen eine manuelle Erfassung der Objektmerkmale über ein Besichtigungsprotokoll vor. Diese werden im Anschluss zur weiteren Bearbeitung freigegeben, gesichert und in das Nutzungsdauergutachten eingearbeitet.

Nach Abschluss der Objektbesichtigung werden die erfassten Daten durch unsere Sachverständigen auf Plausibilität geprüft und validiert. Erst danach erstellen wir das Nutzungsdauergutachten und übermitteln dies verschlüsselt über Ihr Portalkonto an Sie

Prozessablauf bei der Objektbesichtigung
1. Beauftragung: Sprengnetter wird durch Sie mit der Innen- und Außenbesichtigung eines Objektes zwecks Bestandsaufnahme für ein Nutzungsdauergutachten beauftragt.

2. Terminvereinbarung: Sie werden von unserem Inhouse-Service Center telefonisch oder per Mail für die Terminvereinbarung kontaktiert. Die Besichtigung erfolgt durch einen zertifizierten Sachverständigen vor Ort. Handelt es sich bei dem Objekt um ein Mehrfamilienhaus, muss mindestens eine exemplarische Wohneinheit besichtigt werden. In allen anderen Fällen wird das gesamte Objekt besichtigt.

3. Unterlagen und Objektdaten vorbereiten: Halten Sie bitte für einen reibungslosen Ablauf der Besichtigung die folgenden Informationen zum Objekt bereit:

a. Baujahr
b. Wohnfläche
c. Angaben zu erfolgten Modernisierungen (Jahr, Umfang)
d. Heizungsanlage und verwendete Energieart
Soweit wir im Einzelfall zusätzliche Informationen benötigen, teilen wir Ihnen dies bereits bei der Terminvereinbarung mit.

4. Besichtigungstermin: Die Objektbesichtigung findet in der folgenden Reihenfolge statt:
a. Wir beginnen mit der Außenbesichtigung. Dabei fertigt unser Sachverständige auch Außenauf-nahmen des Objektes in verschiedenen Ansichten an. Diese Aufnahmen dienen dazu, alle wesentlichen Merkmale wie Fassade, Dacheindeckung etc. zu dokumentieren.

b. Es folgt die Innenbesichtigung. Dazu ist es notwendig, dass der Sachverständige alle Räumlichkeiten in Augenschein nehmen kann. Ermöglichen Sie ihm bitte einen entsprechenden Zugang. Für die Dokumentation werden auch Innenaufnahmen des Objektes angefertigt. Dies sind in der Regel: Wohnzimmer, Küche, sanitäre Anlagen, Flur, Kellerräume und Dachgeschoss.

Fragen und Antworten rund um das Thema Geld-zurück-Garantie

Unsere Geld-zurück-Garantie gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie den vollständigen Preis für Ihr Nutzungsdauergutachten zurückerstattet bekommen, falls das Finanzamt das Gutachten ablehnt oder eine negative Einspruchsentscheidung trifft.

Die Garantie greift, wenn:

  • Das Finanzamt Ihr Nutzungsdauergutachten ablehnt
  • Eine negative Einspruchsentscheidung durch das Finanzamt erfolgt
  • Alle weiteren Bedingungen gemäß unseren AGB erfüllt sind

Ja, die Garantie gilt nicht, wenn:

  • Seit der Übermittlung des Gutachtens an Sie bereits mehr als 12 Monate vergangen sind
  • Die Ablehnung auf eine nach Ihrer Beauftragung eingetretene Gesetzesänderung zurückzuführen ist
  • Die Ablehnung auf unzureichende oder falsche Angaben Ihrerseits gegenüber dem Finanzamt oder Sprengnetter zurückzuführen ist
  • Das Gutachten den Anforderungen entspricht, aber lediglich ein von Ihnen gewünschtes Ergebnis nicht erzielt wurde

Sie sind verpflichtet:

  • Sämtliche behördliche oder gerichtliche Schreiben innerhalb von 5 Werktagen an Sprengnetter weiterzuleiten
  • Auf Verlangen von Immoabschreibung eine von uns benannte Kanzlei für Steuerrecht mit der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Rechte zu beauftragen
  • Nur mit Zustimmung von Immoabschreibung einen gerichtlichen Vergleich abzuschließen oder abzulehnen, die Klage zurückzunehmen oder Rechtsmittel einzulegen oder abzulehnen

Nein, Immoabschreibung stellt Sie vollständig von sämtlichen durch das Klageverfahren entstehenden Kosten frei, wenn Sie auf unser Verlangen eine von uns benannte Steuerkanzlei beauftragen.

Immoabschreibung begleitet Sie während des Einspruchsverfahrens und kann bei Bedarf Stellungnahmen oder ergänzende Begründungen gegenüber dem Finanzamt einreichen. Darüber hinaus können erforderliche Anpassungen oder Nachbesserungen am Gutachten vorgenommen werden. Ziel ist es, bestehende Einwände auszuräumen und die Anerkennung des Nutzungsdauergutachtens zu erreichen.

Die Bezeichnungen geben an, wie viele Wohnungen sich auf einer Etage eines Mehrfamilienhauses befinden. Bei einem Einspänner gibt es eine Wohnung pro Geschoss, bei einem Zweispänner sind es zwei und bei einem Dreispänner entsprechend drei Wohnungen je Geschoss.

Sollte das Finanzamt Ihr Gutachten ablehnen, informieren Sie uns bitte umgehend und leiten Sie uns alle relevanten Unterlagen weiter. Wir kümmern uns dann um den weiteren Prozess und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten.