Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden: Die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer und ihre Relevanz

Die Immobilienwelt ist komplex, und für Investoren gibt es viele Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere wenn es um steuerliche Vorteile geht. Ein solcher Aspekt ist die Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden. Kürzlich gab es wichtige Entwicklungen in Bezug auf die tatsächliche Nutzungsdauer von Gebäuden und wie sie steuerlich geltend gemacht werden kann.

Seit jeher basiert die Abschreibung eines Gebäudes auf einer typisierten Nutzungsdauer von entweder 40 oder 50 Jahren, was Abschreibungssätzen von 2,5% bzw. 2% entspricht. Diese Werte wurden als Standard angenommen, aber wie wir alle wissen, ist nicht jedes Gebäude gleich. Einige Gebäude können aufgrund verschiedener Faktoren eine kürzere Nutzungsdauer haben.

Was besagt das Urteil vom 28. Juli 2021?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 28. Juli 2021 entschieden, dass Steuerpflichtige, die sich auf eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes berufen möchten, jede geeignete Darlegungsmethode verwenden können. Dies bedeutet, dass Immobilieneigentümer nicht mehr auf teure Bausubstanz Gutachten angewiesen sind, um die kürzere Nutzungsdauer ihrer Immobilien nachzuweisen.

Die Bedeutung des BMF-Schreibens vom 22. Februar 2023

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat kürzlich ein Schreiben veröffentlicht, das die Anwendung der AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer klärt. Dieses Schreiben legt fest, dass der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer durch ein Gutachten eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erbracht werden muss. Es betont auch, dass die bloße Übernahme einer Restnutzungsdauer aus einem Verkehrswertgutachten nicht als ausreichender Nachweis gilt.

Was bedeutet das für Immobilieninvestoren?

Für Immobilieninvestoren bedeutet dies, dass sie nun flexiblere Möglichkeiten haben, die tatsächliche Nutzungsdauer ihrer Immobilien nachzuweisen. Dies kann zu erheblichen Steuervorteilen führen, insbesondere wenn die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist als die gesetzlich vorgeschriebene. Wir bieten dir ein Komplettpaket zum Steuern sparen an. Unsere Experten erstellen Gutachten, die alle Voraussetzungen des Bundesfinanzministeriums erfüllen, und das ohne eine Vor-Ort-Begehung.

Fazit

Die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden bieten Immobilieninvestoren neue Möglichkeiten, ihre steuerlichen Vorteile zu maximieren.

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